über den Dächern


INFOSEITE: Was machen eigentlich Schornsteinfeger?


Die Häufigkeit der Kehrungen und Überprüfungen richtet sich nach der technischen Ausstattung Ihrer Anlage, der Nutzungsdauer und der Art des Brennstoffes. Nach den gesetzlichen Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Häufigkeit fest und dokumentiert dieses in seinem Feuerstättenbescheid. Dieser Feuerstättenbescheid ist die Grundlage für die termingerechte Ausführung der Tätigkeiten.
Bei der Verbrennung von Holz und Kohle entsteht Ruß. Ruß ist Kohlenstoff in seiner reinsten Form. Da Ruß leicht entzündlich ist, müssen diese Ablagerungen regelmäßig entfernt werden. Je nach Nutzungs- und Heizverhalten prüft und reinigt der Schornsteinfeger die Schornsteine von Kaminöfen und anderen Heizsystemen für feste Brennstoffe mehrmals im Jahr. Moderne Gas- und Ölheizungsanlagen produzieren bei einwandfreier Funktionsweise deutlich weniger Rückstände. Der Querschnitt der Rohre und Leitungen muss frei sein, damit die Heizabgase ungehindert abgeführt werden können. Es gibt heute eine Unzahl von technischen Möglichkeiten, Schornsteine zu prüfen. Eine Videoinspektion ist die Aufwendigste, die klassische Kehrung mit dem Besen vom Dach ist die schnellste und für Sie somit preiswerteste Möglichkeit einer Überprüfung. Um im Schadenfall versichert zu sein ist es notwendig, dass Sie die fristgerechte Ausführung aller vorgeschriebenen Überprüfungen nachweisen können.

Bild: über den Dächern von Naumburg - Rossbacher Straße