Energieausweise informieren Sie, Ihre Mieter oder den Käufer Ihrer Immobilie über den energetischen Zustand, den Energiebedarf ggf. -verbrauch. Daraus erlesen sich Rückschlüsse auf die Energie- und Heizkosten Ihrer Immobilie. Das ist mittlerweile ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche oder dem Immobilienkauf.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) macht Energieausweise zur Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind Eigentümer verpflichtet, möglichen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Bei Neubauten ist der Energieausweis gesetzlich verpflichtend. Es gibt bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweise. Der Bedarfsorientierte beurteilt den Zustand der Gebäudehülle und den daraus resultierenden Energiebedarf. Je besser die Dämmung der Gebäudehülle und das entsprechende Heizsystem, desto besser der Wert. Der Verbrauchsorientierte spiegelt die tatsächlichen Verbräuche der vergangenen Jahre wider, was bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Mietern Sinn macht und ergo gefordert ist.
Aber der Verbraucher ist bei Einfamilienhäusern als unkalkulierbarer Faktor so eine Sache. Jeder heizt eben anders … während der Rentner i.d.R nur noch das Erdgeschoss bewohnt und beheizt, ist die vierköpfige Familie tagsüber arbeiten (um das Haus abzuzahlen), und heizt dafür nach Feierabend alle Stockwerke wieder auf, die tagsüber abkühlten. Gar manch einer spart, koste es was es wolle. Aber dank intelligenten Heizsystemen und bewussten Verbraucherverhalten kann Energiesparen auch Spaß machen und gar manch einer macht aus seiner vernetzten Haustechnik sein Hobby. Da Schornsteinfeger in alle Haushalte kommen und somit alles miterleben, sind wir bei Heizungssystemen und Energieverbrauch Ihr neuraler kompetenter Ansprechpartner.
Wir stehen Ihnen bei der Beratung / Erstellung des für Sie erforderlichen / richtigen Energieausweises hilfreich zur Seite.
